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   LSG Bayern, 26.11.2012 - L 11 AS 783/12 B ER   

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https://dejure.org/2012,41819
LSG Bayern, 26.11.2012 - L 11 AS 783/12 B ER (https://dejure.org/2012,41819)
LSG Bayern, Entscheidung vom 26.11.2012 - L 11 AS 783/12 B ER (https://dejure.org/2012,41819)
LSG Bayern, Entscheidung vom 26. November 2012 - L 11 AS 783/12 B ER (https://dejure.org/2012,41819)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

    Auszug aus LSG Bayern, 26.11.2012 - L 11 AS 783/12
    Eine Partnerschaft in diesem Sinne ist die Verbindung zweier Personen, wenn sie auf Dauer angelegt ist, daneben keine weitere Lebensgemeinschaft gleicher Art zulässt (vgl dazu auch BSG, Urteil vom 23.08.2012 - B 4 AS 34/12 R - juris) und sich durch innere Bindungen auszeichnet, die ein gegenseitiges Einstehen der Partner füreinander begründet, also über die Beziehung einer reinen Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft hinausgeht (vgl BVerfG, Urteil vom 17.11.1992 - 1 BvL 8/87 - juris; BSG, Urteil vom 29.04.1998 - B 7 AL 56/97 R - juris).

    Die Annahme einer Partnerschaft setzt hingegen nicht voraus, dass zwischen den Partnern geschlechtliche Beziehungen bestehen (vgl BSG, Urteil vom 29.04.1998 - aaO unter Hinweis auf BVerfG, Urteil vom 17.11.1992 - 1 BvL 8/87 - juris).

    Sind solche jedoch - ohne dass Ermittlungen durch den Leistungsträger in diese Richtung vorzunehmen sind (vgl hierzu: BVerfG, Beschluss vom 17.11.1992 aaO) - bekannt und damit verwertbar, so kann auch dies Indiz für eine enge innere Bindung sein.

  • BSG, 29.04.1998 - B 7 AL 56/97 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Vermittlungsbemühungen des Arbeitsamtes -

    Auszug aus LSG Bayern, 26.11.2012 - L 11 AS 783/12
    Eine Partnerschaft in diesem Sinne ist die Verbindung zweier Personen, wenn sie auf Dauer angelegt ist, daneben keine weitere Lebensgemeinschaft gleicher Art zulässt (vgl dazu auch BSG, Urteil vom 23.08.2012 - B 4 AS 34/12 R - juris) und sich durch innere Bindungen auszeichnet, die ein gegenseitiges Einstehen der Partner füreinander begründet, also über die Beziehung einer reinen Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft hinausgeht (vgl BVerfG, Urteil vom 17.11.1992 - 1 BvL 8/87 - juris; BSG, Urteil vom 29.04.1998 - B 7 AL 56/97 R - juris).

    Zur Beurteilung, wann eine derartige Beziehung als dauerhaft verfestigt bewertet werden kann, bot sich aus Sicht des Bundessozialgerichts eine Orientierung an den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches an, die - gewissermaßen für den umgekehrten Fall - das Scheitern einer Ehe erst nach dreijähriger Trennung unwiderlegbar vermuten; dies lege nahe, diesen Gedanken insoweit nutzbar zu machen, als erst eine dreijährige Dauer der Beziehung genügende Ernsthaftigkeit und Kontinuität bezeugt (vgl zum Ganzen: BSG, Urteil vom 29.04.1998 - B 7 AL 56/97 R - juris).

    Die Annahme einer Partnerschaft setzt hingegen nicht voraus, dass zwischen den Partnern geschlechtliche Beziehungen bestehen (vgl BSG, Urteil vom 29.04.1998 - aaO unter Hinweis auf BVerfG, Urteil vom 17.11.1992 - 1 BvL 8/87 - juris).

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Bayern, 26.11.2012 - L 11 AS 783/12
    An das Vorliegen des Anordnungsgrundes sind dann weniger strenge Anforderungen zu stellen, wenn bei der Prüfung der Sach- und Rechtslage im vom BVerfG vorgegebenen Umfang (BVerfG vom 12.05.2005 - Breithaupt 2005, 803 = NVwZ 2005, 927) das Obsiegen in der Hauptsache sehr wahrscheinlich ist.

    In diesem Fall ist ggf. auch anhand einer Folgenabwägung unter Berücksichtigung der grundrechtlichen Belange der Ast zu entscheiden (vgl BVerfG vom 12.05.2005 - Breithaupt 2005, 803 = NVwZ 2005, 927 und vom 22.11.2002 - NJW 2003, 1236; zuletzt BVerfG vom 15.01.2007 - 1 BvR 2971/06).

    In diesem Zusammenhang ist eine Orientierung an den Erfolgsaussichten nur möglich, wenn die Sach- und Rechtslage abschließend geklärt ist, denn soweit schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Beeinträchtigungen entstehen können, die durch das Hauptsacheverfahren nicht mehr zu beseitigen wären, darf die Sach- und Rechtslage nicht nur summarisch, sondern sie muss abschließend geprüft werden (vgl BVerfG vom 12.05.2005 aaO).

  • BSG, 23.08.2012 - B 4 AS 34/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarfsgemeinschaft - Voraussetzungen einer

    Auszug aus LSG Bayern, 26.11.2012 - L 11 AS 783/12
    Eine Partnerschaft in diesem Sinne ist die Verbindung zweier Personen, wenn sie auf Dauer angelegt ist, daneben keine weitere Lebensgemeinschaft gleicher Art zulässt (vgl dazu auch BSG, Urteil vom 23.08.2012 - B 4 AS 34/12 R - juris) und sich durch innere Bindungen auszeichnet, die ein gegenseitiges Einstehen der Partner füreinander begründet, also über die Beziehung einer reinen Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft hinausgeht (vgl BVerfG, Urteil vom 17.11.1992 - 1 BvL 8/87 - juris; BSG, Urteil vom 29.04.1998 - B 7 AL 56/97 R - juris).

    Dies bedeutet, dass die Partner in "einer Wohnung" zusammenleben und die Haushaltsführung an sich sowie das Bestreiten der Kosten des Haushalts gemeinschaftlich durch beide erfolgen müssen (vgl BSG, Urteil vom 23.08.2012 - B 4 AS 34/12 R).

  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus LSG Bayern, 26.11.2012 - L 11 AS 783/12
    Das ist etwa dann der Fall, wenn den ASt ohne eine solche Anordnung schwere und unzumutbare, nicht anders abwendbare Nachteile entstehen, zu deren Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (so BVerfG vom 25.10.1998 - BVerfGE 79, 69 (74); vom 19.10.1997 - BVerfGE 46, 166 (179) und vom 22.11.2002 - NJW 2003, 1236; Niesel/Herold-Tews, Der Sozialgerichtsprozess, 5. Aufl, Rn 652).

    In diesem Fall ist ggf. auch anhand einer Folgenabwägung unter Berücksichtigung der grundrechtlichen Belange der Ast zu entscheiden (vgl BVerfG vom 12.05.2005 - Breithaupt 2005, 803 = NVwZ 2005, 927 und vom 22.11.2002 - NJW 2003, 1236; zuletzt BVerfG vom 15.01.2007 - 1 BvR 2971/06).

  • LSG Baden-Württemberg, 12.01.2006 - L 7 AS 5532/05

    Eheähnliche Gemeinschaft bei Zahlung anteiliger Miete

    Auszug aus LSG Bayern, 26.11.2012 - L 11 AS 783/12
    Auch der Frage, ob und inwieweit die Partner gemeinsam wirtschaften, ob etwa die Befugnis besteht, über Einkommen und Vermögen des jeweils anderen zu verfügen (dazu LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.01.2006 - L 7 AS 5532/05 ER-B - juris), oder ob gar ein gemeinsames Konto besteht, kann Bedeutung zukommen.
  • BVerfG, 02.09.2004 - 1 BvR 1962/04

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die Datenerhebung für die ab dem Jahre

    Auszug aus LSG Bayern, 26.11.2012 - L 11 AS 783/12
    Weitere Hinweistatsachen können sich aus der Ausgestaltung des Mietverhältnisses oder der Art des (räumlichen) Zusammenlebens ergeben, wobei das bloße Zusammenleben unter derselben Meldeadresse regelmäßig nicht zur Annahme einer Partnerschaft genügt (vgl BVerfG, Beschluss vom 02.09.2004 - 1 BvR 1962/04 - juris).
  • LSG Bayern, 19.10.2005 - L 10 AL 352/04

    Bestimmung des berücksichtigungsfähigen Einkommens des Arbeitslosen im Rahmen der

    Auszug aus LSG Bayern, 26.11.2012 - L 11 AS 783/12
    Hierbei ist aber nicht davon auszugehen, dass die Dreijahresgrenze im Sinne einer absoluten zeitlichen Mindestvoraussetzung zu verstehen ist, unterhalb derer das Vorliegen einer Partnerschaft immer und in jedem Fall verneint werden müsse (vgl dazu LSG Essen aaO; Spellbrink aaO Rn 47; BayLSG, Urteil vom 19.10.2005 - L 10 AL 352/04 - juris).
  • LSG Bayern, 16.10.2008 - L 11 AS 368/07

    Anspruch auf Bewilligung eines Existenzgründungszuschusses gem. § 421 Abs. 1

    Auszug aus LSG Bayern, 26.11.2012 - L 11 AS 783/12
    Ebenso kann auch die Dauer und Intensität der Bekanntschaft vor der Gründung der Wohngemeinschaft, der Anlass des Zusammenziehens, die Versorgung und Erziehung gemeinsamer Kinder oder sonstiger Angehöriger im gemeinsamen Haushalt oder die Pflege des bedürftigen anderen Partners, die das Zusammenleben prägt, zu berücksichtigen sein (vgl Urteil des Senats vom 16.10.2008 - L 11 AS 368/07 - juris - mwN).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2005 - L 9 B 6/05

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Bestehen einer eheähnlichen

    Auszug aus LSG Bayern, 26.11.2012 - L 11 AS 783/12
    Solche - nicht abschließend aufzählbaren (vgl LSG Essen, Beschluss vom 21.04.2005 - L 9 B 6/05 SO ER - juris) - Indizien können sich u.a. aus der Dauer des Zusammenlebens ergeben.
  • BVerfG, 15.01.2007 - 1 BvR 2971/06
  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 42/76

    Effektivität des Rechtsschutzes in sozialgerichtlichen Verfahren

  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

  • LSG Bayern, 27.07.2016 - L 11 AS 312/16

    Einstweilige Anordnung, Bedarfsgemeinschaft, Unterhaltsansprüche,

    Durch die Einfügung des § 7 Abs. 3a SGB II hat der Gesetzgeber die vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Indizien für den Bestand einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft aufgegriffen und hieraus eine gesetzliche Vermutung entwickelt, wobei im Grundsatz die Kriterien aus der bisherigen Rechtsprechung für das Vorliegen einer eheähnlichen Gemeinschaft fortgelten, modifiziert lediglich um die Voraussetzung, dass es sich bei der Partnerschaft nicht (mehr) um eine Partnerschaft von Mann und Frau handeln muss (vgl. Beschluss des Senates vom 26.11.2012 - L 11 AS 783/12 B ER - m. w. N.).
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